BAUER Netz GmbH & Co. KG ist verpflichtet, bei einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 und 5 ARegV ihre Netzentgelte anzupassen, soweit sich daraus eine Senkung der Netzentgelte ergäbe. Im Übrigen sind sie im Falle einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 bis 5 ARegV zur Anpassung der Netzentgelte berechtigt. Die Anpassung der Netzentgelte erfolgt zum 01. Januar eines Kalenderjahres.
Geltende Netzentgelte
Gemäß § 17 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 3 und 4 ARegV passt BAUER Netz GmbH & Co. KG mit Wirkung zum 01.01.2016 ihre Netzentgelte an. Die Netzentgelte, gültig ab 01.01.2016 wurden zum 14.12.2015 veröffentlicht.
Es ist zu beachten, dass etwaige Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Umsatzsteuer, § 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Haftungsumlage, Umlage für abschaltbare Lasten und ggf. Konzessionsabgaben sowie andere Umlagen nicht in den Netzentgelten enthalten sind.
Dokumente für den Netzzugang
- Netzentgelte
Preisblatt Netznutzungsentgelte
vorläufiges Preisblatt für Netznutzungsentgelte ab 01.01.2024
Preisblatt für Netznutzungsentgelte gültig ab 01.01.2023
Preisblatt für Netznutzungsentgelte mit Artikel-ID gültig ab 01.01.2023
Preisblatt für Netznutzungsentgelte gültig ab 01.01.2022
Preisblatt für Netznutzungsentgelte gültig ab 01.01.2021
Preisblatt für Netznutzungsentgelte gültig ab 01.01.2020
Hochlastzeitfenster
Bauer Netz Hochlastzeitfenster 2023
Bauer Netz Hochlastzeitfenster 2022
Bauer Netz Hochlastzeitfenster 2021
vNN für Einspeiser
Preisblatt vermiedene Netzentgelte für Einspeiser 2018
- Energielieferanten
- Messstellenbetreiber
Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist die Bauer Netz GmbH & Co. KG.