Bestimmung gemäß § 36 Abs. 2 EnWG zum 01.07.2021 für die nächsten drei Jahre.

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Im Netzgebiet der Bauer Netz GmbH ist die Bauer Elektroanlagen Süd GmbH&Co.KG der Grundversorger.

StromGVV-26.10.2006